1) Sie werden gebeten, bei der Ankunft Ihre Ausweise für die Anmeldung abzugeben.
2) Eine Veränderung der Personenzahl in Zelten, Caravans oder Bungalows muss der Verwaltung sofort mitgeteilt werden.
3) Der Festgesetze Tagespreis für den Zeltplatz fängt am Anreisetag um 12 Uhr an und endet am Abreisetag um 10 Uhr.
4) Die Gäste der Bungalows und Caravans müssen diese am Abreisetag um 1o Uhr verlassen, ausser Sie haben eine Vereinbarung mit der Direktion gemacht.
5) Besucher müssen sich bei Eintritt in den Campingplatz bei der Verwaltung im Büro anmelden.
6) Am Abreisetag müssen die Besucher den Pass abholen, den Sie am Anreisetag bei der Zahlung im Büro gelassen hatten.
7) Die Benutzung des Schwimmbades auf dem Campingplatz ist im Preis
inbegriffen. Die Direktion übernimmt keine Haftung auf eventuelle Personen oder Sachschäden.
8) Bitte achten Sie auf Ihre Gegenstände. Die Verwaltung des Campingplatzes kann auf eventuelle Verluste oder Diebstahl nicht haftbar gemacht werden.
9) Auf dem Campingplatz gefundene Gegenstände müssen bei der Direktion
abgegeben werden, um sie dem rechtmässigen Besitzer zurückgegeben zu können.
10) Lärm jeglicher Art ist von 23 bis 8 Uhr morgens nicht gestattet. In dieser Zeit darf auch nicht mit dem Auto oder Motorad auf dem Campingplatz gefahren werden.
11) Hunde müssen an der Leine geführt werden.
12) Es ist verboten:
13) Aufsichtspflicht für Kinder: die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern oder einem beauftragten Erwachsenen, die gegenüber Dritten verantwortlich sind. Die Direktion
gewährleistet keine Beaufsichtigung der Gäste, im Besonderen der Minderjährigen. Die Minderjährigen müssen bei der Benutzung der Campingplatz Einrichtungen, insbesondere in den sanitären Anlagen werden.
14) Für den Aufenthalt auf dem Campingplatz muss man dieser Nutzungsordnung zustimmen. Eine Nichtbeachtung obiger Vorschriften bedeutet einen Ausschluss aus dem Campingplatz.